Rechtliche und methodische Möglichkeiten zur energetischen Differenzierung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft
Ausgangslage
Nach dem SGB II bzw. dem SGB XII werden Transferleistungsempfängern die Kosten der Unterkunft (KdU) und der Heizung (KdH) bis zu einem angemessenen Niveau für Wohnungen eines einfachen Standards erstattet. In der Praxis werden – auch durch die Rechtssprechung der Sozialgerichte – die Unterkunftskosten stark gedeckelt, während bei den Heizkosten meist der Heizkostenspiegel der Firma CO2-Online mit relativ hohen Werten angewandt wird. Dadurch laufen Vermieter Gefahr, selbst bei warmmietenneutralen Sanierungen unangemessene Wohnungen anzubieten und damit ihre Mieter zu verlieren. Dies wirkt als Hemmnis bei der energetischen Sanierung von Mietwohnungen. Außerdem führt es zur – meist auch räumlichen – Konzentration ärmerer Schichten in unsanierten Gebäudebeständen. Einzelne Städte wie z.B. Bielefeld und Offenbach eröffnen bereits die Möglichkeit, eingesparte KdH auf die KdU-Angemessenheitsgrenze zu übertragen. Die Landeshauptstadt Dresden plant dies ebenfalls.
Ziele
Das IWU stellt verschiedene Möglichkeiten zur Ermittlung und Anwendung energetisch differenzierter Angemessenheitsgrenzen der KdU vor und bewertet diese im Hinblick auf ihre Anreizwirkungen, die Kosten für die Kommune und die Umsetzbarkeit im Rahmen der Mietspiegelerhebung.
Vorgehen
- Beschreibung der rechtlichen Ausgangssituation
- Definition der Herleitungsmöglichkeiten der Höhe der Umlage
- Darstellung der Möglichkeiten zur Bewertung energetischer Qualität
- Skizzierung und Bewertung von verschiedenen Anwendungsregelungen: Warmmietengrenze, Umlage und Heizkostenpauschale im Vergleich
- Durchführung von Modellrechnungen in Dresden
Kontakt
Dr. Christian v. Malottki, Tel. 06151 / 29 04-44, E-Mail c.v.malottki(at)iwu(dot)de
Bearbeitungszeitraum
Modellprojekt Dresden: 2011 - 2012
Auftraggeber
Landeshauptstadt Dresden

