Energieeinsparverordnung Luxemburg
Ausgangslage
Am 16. Dezember 2002 wurde die europäische Richtlinie 2002/91/CE "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in Luxemburg durch eine neue Energieeinsparverordnung. Die Verordnung für Wohngebäude verfolgt einen Primärenergieansatz und wird neben dem Neubau die Bewertung des Altbaubestands inklusive der enthaltenen Anlagentechnik ermöglichen. Ergänzend zu den Wohngebäuden muss die energetische Bewertung von Zweckbauten aufgenommen werden. Hierbei ist neben dem Energieaufwand für Heizung und Warmwasser der elektrische Energiebedarf für Beleuchtung, Luftförderung und Klimatisierung zu berücksichtigen. Aufbauend auf den Berechnungen soll ein Energiepass gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/91/CE eingeführt werden.
Ziele
Ziel des Vorhabens ist es, die Regierung Luxemburgs bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zu unterstützen. Das Projekt umfasst die Beratung bei der Auswahl der Rechenansätze, bei der Umsetzung in Normtexte sowie bei der Plausibilitätsprüfung der Verfahren.
Vorgehen
Die Arbeiten zu Wohngebäuden sind abgeschlossen und die entsprechende Verordnung ist in Kraft. Die weiteren Arbeiten konzentrieren sich auf die energetischen Bewertungsverfahren und die Definition des Anforderungsniveaus für Zweckbauten. Behandelt werden folgende Punkte:
- Berechnungsverfahren für Neubauten: Für Neubauten wird die Gesamtenergieeffizienz rechnerisch ermittelt. Um den Aufwand für die Anwender zu begrenzen, werden Vereinfachungen im Bereich der Eingabedaten erarbeitet.
- Mindestanforderungen Neubau: Für U-Werte sowie Beleuchtung, Lüftung, Klima werden Mindestanforderungen definiert und kalibriert.
- Anforderungsniveau: Das Anforderungsniveau soll wie unten angegeben in Deutschland über das Referenzgebäudeverfahren definiert werden. Das Referenzgebäude wird definiert und das Anforderungniveau kalibriert.
- Bewertung bestehender Gebäude: Das Verfahren zur Referenzwertbildung für die energetische Bewertung von bestehenden Zweckgebäuden wird weiter optimiert.
- Energiepass: Die Inhalte des Energiepasses werden konkretisiert und in ein Layout umgesetzt.
- Normtext: Der Entwurf des Normtextes wird entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand in Luxemburg angepasst. Der Normtext wird auf Konsistenz und Plausibilität geprüft.
- Die Umsetzung der Berechnungsmethoden und des Energieausweises in einer professionellen Software wird begleitet.
Bearbeitungszeitraum
2005 bis 2009
Kontakt
Dr. Jens Knissel
Tel. 06151 2904-78
E-Mail j.knissel(at)iwu(dot)de
Auftraggeber/Förderung
Luxemburgisches Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel

