Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach
Ausgangslage
Wie alle Landkreise in Deutschland steht die Optionskommune Kreis Offenbach vor der Herausforderung, fundierte Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) festzulegen. Da der Kreis Offenbach als Landkreis keinen qualifizierten Mietspiegel besitzt und die Wohngeldwerte nur dann zulässig sind, wenn lokale Erkenntnismöglichkeiten nicht weiterführen, fiel die Entscheidung, einen eigenen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel aufzustellen.
Ziele
Angesichts einer nur geringen methodischen Literatur zum Thema wurde das Institut Wohnen und Umwelt beauftragt, ein „schlüssiges Konzept“ zu entwickeln und auf dieser Basis Richtwerte für Angemessenheitsgrenzen abzuleiten.
Vorgehen
Durch die Rechtssprechung sind in den letzten Jahren zunehmend die Details zu Datenquellen, Fallzahlen und räumlichen Umgriff der Erhebung konkretisiert worden. Bei der eigentlichen Festlegung der Angemessenheitsgrenze ist der Begriff des schlüssigen Konzeptes jedoch interpretationsbedürftig. Neben der abstrakten Angemessenheit ist die Verfügbarkeit von Wohnungen zu berücksichtigen. Da sich die quantitative Frage, nämlich ob die Richtwerte „gewährleisten, dass nach der Struktur des örtlichen
Wohnungsbestandes ALLE Hilfeempfänger tatsächlich die Möglichkeit haben, mit den als angemessen bestimmten Beträgen eine (…) Unterkunft anmieten zu können“ (Berlit, 2007, 360, Hervorhebung IWU), auf der Ebene der Einzelfallprüfung nicht beantworten lässt, bietet es sich an, die Verfügbarkeit angemessener Wohnungen als Maßstab für die Ableitung einer Angemessenheitsgrenze zu wählen.
Nach dem Konzept des IWU liegt die Angemessenheitsgrenze für eine Haushaltsgröße dort, wo die Zahl der Nachfrager (Unangemessen Wohnende) so hoch ist wie die Zahl der verfügbaren Angebote. Die Wohnungsmarktuntersuchung „sucht“ also allen unangemessen Wohnenden eine Wohnung.
Als Datengrundlage dienen auf der Nachfrageseite die Mieten und Heizkosten der SGB-II- und der SGB-XII-Empfänger und auf der Angebotsseite die Auswertung von Zeitungs- und Internetannoncen sowie die Abfrage von Daten bei 24 Wohnungsunternehmen und der Förderstelle für gebundene Wohnungen (WI-Bank).
Zur Bestimmung einer Häufigkeitsverteilung von Angeboten und Nachfragern werden zunächst nicht relevante Nachfrager mit anerkannten tatsächlichen KdU ausselektiert, die Angebote auf Bruttokaltmieten umgerechnet und die regionale Verteilung durch Korrekturfaktoren standardisiert. Anschließend werden Vermittlungen außerhalb der Annoncen, z.B. über Bekannte, hochgerechnet und Angebote, die an konkurrierende Nachfrager vergeben werden, in Abhängigkeit vom Preisniveau abgezogen. Der Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage erfolgt in den Stromgrößen „Angebot pro Monat“ und „Nachfrage pro Monat“. Hierzu werden die zahlreichen Überschreiter der Angemessenheitsgrenzen auf sechs Monate verteilt und kurzfristige SGB-II-Empfänger nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis steigen die Angemessenheitsgrenzen im knappen Segment der Kleinwohnungen, während bei mittleren Wohungsgrößen eine Stagnation bzw. ein leichtes Absinken festzustellen ist.
-> Zum Programm der Fachveranstaltung SGB II in Dietzenbach am 23.06.2010
-> Zur Power-Point-Präsentation zum grundsicherungsrelevanten Mietspiegel
Kontakt:
Dr. Christian v. Malottki
Tel. 06151-2904-44, E-Mail c.v.malottki(at)iwu(dot)de
Bearbeitungszeitraum:
2009-2010
Auftraggeber:
ProArbeit - Kreis Offenbach - AöR

