Das IWU hat im Jahr 2011 in der der Studie „Evaluierung und Fortentwicklung der EnEV 2009“ unter anderem die Wirtschaftlichkeit der bedingten Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 überprüft. Im Rahmen eines Kurzgutachtens wurden ausgewählte Berechnungen zur „wirtschaftlichen Vertretbarkeit“ der bedingten Anforderungen nach EnEV 2014, Anlage 3 (unveränderte Anforderungen im Vergleich zur EnEV 2009) unter aktualisierten Rahmenbedingungen (gestiegene Baukosten, niedrigerer Kapitalzins, niedrigere Energiepreissteigerung) erneut durchgeführt.
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