Studie: „Kosten energierelevanter Bau- und Anlagenteile bei der energetischen Modernisierung von Altbauten"

Aufgabenstellung

Die energietechnischen Anforderungen beim Neubau und bei der Modernisierung von Wohngebäuden sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert. Die EnEV basiert als Verordnung auf dem Energieeinspargesetz, das in § 5 ein Wirtschaftlichkeitsgebot enthält. Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die in der EnEV Anlage 3 formulierten „bedingten Anforderungen“ an die energietechnische Modernisierung und besagt, dass diese Mindestanforderungen „wirtschaftlich vertretbar“ sein müssen.

Für die Beurteilung der „wirtschaftlichen Vertretbarkeit“ energiesparender Maßnahmen bei der energetischen Modernisierung ist somit die Frage zu beantworten: Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die energetische Modernisierung, und in welchem Verhältnis stehen diese zusätzlichen Kosten zu den eingesparten Energiekosten. Diese Frage wird in der Fachwelt und der Politik, aber auch bei potenziellen Investoren, sehr kontrovers diskutiert – auch wegen fehlender statistisch abgesicherter Grundlagen für die Bestimmung der Kosten. Gesicherte Aussagen zu den Kosten energiesparender Maßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit sind jedoch nicht nur vor dem Hintergrund der oben dargestellten ordnungspolitischen Entscheidungen relevant, sondern auch wichtig für Investoren als diejenigen, die entsprechende Maßnahmen finanzieren und refinanzieren müssen. Verbesserte Planungssicherheit führt zu besserer Kalkulierbarkeit, damit zu geringerem Risiko und letztlich zu verstärkten Investitionen in energiesparende Maßnahmen.

Ziele

Ziele des Vorhabens sind, mehr Transparenz in die kontroverse Diskussion der Kosten, der energiebedingten Mehrkosten und der Wirtschaftlichkeit energiesparender Maßnahmen zu bringen, durch höhere Planungssicherheit verstärkt Investitionen in energiesparende Maßnahmen im Gebäudebestand auszulösen, somit die Zahl der Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen und letztlich einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu leisten.

Förderhinweis

Das Vorhaben wurde im Rahmen der Nationalen Klima­schutz­initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.

Datenbasis

Die Ergebnisse beruhen auf der Auswertung von gewerkebezogenen Kostenfeststellungen an insgesamt fast 1.200 Wohngebäuden, davon ca. 780 Ein- und Zweifamilienhäuser. Insgesamt wurden für die Kostengruppe 300 (Wärmedämmung / Fenster) Maßnahmen mit einer Fläche von 265.000 m² berücksichtigt. Das Investitionsvolumen beträgt 41 Mio. €. In der Kostengruppe 400 (Heizung / Lüftung) wurden über 900 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 16 Mio. € ausgewertet. Insgesamt enthält die Datenbank ausgewertete Kostenfeststellungen im Umfang von mehr als 60 Mio. €.

Kostenfunktionen

Über Regressionsanalysen wurden Kostenfunktionen für die Vollkosten und energiebedingten Mehrkosten abgeleitet. Die Signifikanz der Ergebnisse wurde durch statistische Auswertungen überprüft und abgesichert.

  • Typische Kosten vor dem Hintergrund der EnEV
    Die Einteilung in Vollkosten und energiebedingte Mehrkosten erfolgt entsprechend der Zielsetzung der Studie vor dem Hintergrund der bedingten Anforderungen der EnEV: Die bedingten Anforderungen müssen auf der Basis durchschnittlicher Kosten und unter Beachtung des Kopplungsprinzips „wirtschaftlich vertretbar“ sein. In der Studie ist die zu Grunde gelegte Systematik der Kostenzuordnung detailliert dokumentiert. Dies ermöglicht es, von der Systematik des Kopplungsprinzips nach EnEV abzuweichen und im Einzelfall die Zuordnung zu modifizieren. Dies könnte z. B. für den Fall der vorzeitigen energietechnischen Modernisierungen einer Fassade erforderlich werden.
  • Typische Kosten für Portfolioanalysen
    Die über die Kostenfunktionen ermittelten Schätzwerte können im Kontext von Portfolioanalysen in Wohnungsunternehmen genutzt werden mit dem Ziel, typische Kosten und energiebedingte Mehrkosten bei der energietechnischen Modernisierung von größeren Gebäudebeständen abzubilden. Die Kostenfunktionen können hierfür über Regionalfaktoren an die örtliche Situation angepasst werden.
  • Kostenbereiche in der Energieberatung
    Für den Einzelfall der objektbezogenen Energieberatung werden die nach den Kostenfunktionen ermittelten typischen Kosten dagegen praktisch nie zutreffen. Vielmehr werden die Kosten im Einzelfall in einem mehr oder weniger großen Bereich um diese typischen Kosten liegen. Daher werden in der Studie Koeffizienten zur Bestimmung von Kostenbereichen (niedrige / hohe Kosten) angegeben. Im Kontext der objektbezogenen Energieberatung ist dieser Aspekt wichtig.

Integration in EnEV-XL

Das Energiebilanzprogramm „EnEV-XL“ (Version 5.1) wurde um ein Tool zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erweitert. Damit können die Kostenfunktionen unmittelbar im Kontext der Energieberatung genutzt werden.

Bearbeitungszeitraum

2013 - 2015

Kontakt

Dr. Eberhard Hinz (ausgeschieden)

Auftraggeber

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Weitere Informationen

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