deutsch english
iwu.de
06.02.2014

Landessozialgericht Sachsen billigt im Grundsatz IWU-Methodik für KdU-Angemessenheitsgrenzen


Unter dem Aktenzeichen L 7 AS 637/12 hat das LSG Chemnitz die Methodik für die empi­rische Bestimmung der Grenze angemessen teurer Wohnungen für Transferleis­tungs­bezieher nach dem SGB II / XII in Dresden im Grundsatz bestätigt. Die kommunalen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) sind in Deutschland seit den Hartz-IV-Reformen 2005 stark gerichtlich umstritten. Das LSG hat vom IWU Nachbesserungen im Detail an der Berechnung verlangt, die Methode an sich aber bestätigt. Die detaillierte Urteilsbegründung, die nun vorliegt, leistet einen weiteren Beitrag zur Methodendiskussion in diesem sozial- und fiskalpolitisch wichtigem Themenfeld.

Pressemitteilung des LSG Chemnitz