deutsch english
iwu.de
01.11.2017

Befragungen zum Mietspiegel Darmstadt


Derzeit läuft die Feldphase zum Mietspiegel. Aktuell bekommen wir zahlreiche telefonische Rückfragen, die wir auch hier beantworten:

„Ich bin gar kein Mieter (z. B. selbstnutzender Eigentümer, Nießbrauchsrecht o. ä.), warum wurde ich angeschrieben?“

Die Stichprobenziehung erfolgte aus dem Melderegister der Stadt Darmstadt. Anhand der Grundsteuerdaten konnte die Stadt die Mehrheit der Eigentümer identifizieren. Sowohl der Aufwand des Abgleichs als auch der Datenschutz sprach jedoch dagegen, hier detailliertere Nachforschungen zu betreiben, sodass zahlreiche Eigentümer auch angeschrieben wurden (z.B. bei fehlender  Namensgleichheit zwischen Gemeldetem und Grundsteuerpflichtigem). Bitte werfen Sie den Fragebogen und das Erinnerungsschreiben einfach weg.

„Woher haben Sie meine Adresse? Woher wissen Sie, dass ich Mieter bin?“

Die Ziehung erfolgte auf dem Melderegister der Stadt Darmstadt. Anhand der Grundsteuerdaten konnten wir dann die Mehrheit der Eigentümer identifizieren. Das Vorgehen ist mit dem Landesdatenschutz Hessen und der Datenschutzbeauftragten der Stadt Darmstadt abgestimmt.

"Ist die Teilnahme verpflichtend?"

Nein, die Mietspiegelbefragung in Darmstadt und allen anderen deutschen Städten ist freiwillig. Trotzdem freuen wir uns über Ihre Teilnahme. Für Mieter hat der Mietspiegel auch Vorteile (siehe nächste Frage).

„Was bringt mir als Mieter/-in ein Mietspiegel?“

Mietspiegel regeln die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und seit drei Jahren auch von neuen Vertragsabschlüssen. Der Mietspiegel Darmstadt hat sich als anerkannter Orientierungs- und Entscheidungsmaßstab zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bei Mieter/innen und Vermieter/innen bewährt. Die Stadt Darmstadt hat deshalb das IWU mit der Neuerstellung eines aktualisierten Mietspiegels beauftragt. Das Vorhaben ist mit dem Mieterbund Darmstadt Region Südhessen e.V. und Haus & Grund Darmstadt e.V. abgestimmt und wird von beiden unterstützt.

„Ich bin mir unsicher, ob ich meinen Vermieter im Fragebogen angeben darf?“

Wir haben das Vorgehen mit dem Landesdatenschutz Hessen abgeklärt. Demnach überwiegt das Interesse an der Erstellung eines Mietspiegels die mögliche Belästigung eines Vermieters durch einen Fragebogen im Briefkasten. Sollten Sie in Ihrem individuellen Fall Bedenken haben, so lassen Sie das entsprechende Feld bitte einfach frei.

Zum Erinnerungsschreiben (zwei Wochen nach Hauptanschreiben): „Ich habe doch geantwortet - warum schreiben Sie mich noch mal an?“ „Ich wollte schon vor zwei Wochen nicht mitmachen - warum schreiben Sie mich noch mal an?“

Aus Datenschutzgründen werden ihr Name und ihre Fragebogen-ID von uns nicht mehr einer gemeinsamen Datei aufbewahrt. Wir können also nicht mehr identifizieren, wer genau schon geantwortet hat. Bitte entsorgen Sie das Erinnerungsschreiben einfach. Vielen Dank fürs Mitmachen bzw. Entschuldigung für die erneute Störung.