Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II

Ausgangslage

Kreise und kreisfreie Städte sind als örtliche Träger zuständig für die Be­wil­ligung der Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII). Dabei werden Leis­tungs­em­pfängern die Kosten für Unterkunft und Heizung nur bis zu einem „ange­mes­senen“ Niveau bezahlt. Dieses Niveau, das so genannte „einfache Segment“ muss aus der Analyse des lokalen Wohnungsmarktes in einem schlüssi­gen Konzept abgeleitet werden. Die aktuelle Rechtssprechung (BSGE B 14 AS 106/10 R) stellt dabei auch auf die aus­rei­chende Häufigkeit der verfügbaren Wohnungen ab.

Ziele

Das IWU erstellt für Kreise und kreisfreie Städte die Berechnungen zur Festle­gung von Angemessenheits­grenzen. Dabei wird das Re­chenmodell zum Abgleich von verfügbarem und ange­mes­senem Wohnungsangebot und der Nachfrage im niedrigpreisigen Segment ständig weiterentwickelt und verfeinert. Durch die parallele Bearbeitung mehrerer Kreise generiert das IWU ein Monitoring über die Angebots- und Preisentwicklung im niedrig­preisigen Segment. Die Erkenntnisse münden in Publikationen in wohnungswirtschaftlichen und sozialrechtlichen Zeitschriften. Perspektivisch sollen die folgenden Fragen analysiert werden:

  • Welche Auswirkungen hat eine örtliche Differenzierung von Angemessenheitsgrenzen auf Umzugsbewegungen und damit auf die Entwicklung der Segregation?
  • Inwieweit reagiert die Anbieterseite auf Erhöhungen der Angemessenheitsgrenze durch Preiserhöhungen oder die Veränderung des Wohnungsbestands?

Vorgehen

Da eine normative Festlegung eines einfachen Segments am Wohnungsmarkt in normalen Wohnungsmärkten nicht sicherstellt, dass Wohnungen in ausreichender Häufigkeit am Markt verfügbar sind, stellt das Konzept des IWU bereits auf der abstrakten Ebene die Verfügbarkeit von Wohnungen in den Vordergrund.

Demnach liegt die Angemessenheitsgrenze für eine Haushaltsgröße dort, wo die Zahl der Nachfrager (Unangemessen Wohnende plus ihre Konkurrenten am Wohnungsmarkt) genau so hoch ist wie die Zahl der verfügbaren Angebote. Die Wohnungsmarktanalyse „sucht“ also rechnerisch allen unangemessen Wohnenden eine Wohnung.

Als Datengrundlage dienen auf der Nachfrageseite die Mieten, Betriebs- und Heizkosten der Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII. Hinsichtlich der Angebotsseite greift das IWU auf Daten einer Immobilienannoncendatenbank zurück. Einzelne Kommunen verfügen über einen qualifizierten Mietspiegel, so dass Neuvertrags- statt Angebotsmieten ausgewertet werden können. In einzelnen Kreisen werden auch gesonderte Abfragen von Daten bei Wohnungsunternehmen oder der Förderstelle (in Hessen die WI-Bank) durchgeführt.

Zur Bestimmung der abgebildeten Häufigkeitsverteilungen von Angeboten und Nachfragern werden zunächst nicht relevante Nachfrager mit anerkannten tatsächlichen KdU ausselektiert und die Angebote auf Bruttokaltmieten umgerechnet. Anschließend werden  Vermittlungen außerhalb der Annoncen, z. B. über Bekannte, hochgerechnet und Angebote, die an konkurrierende Nachfrager vergeben werden, in Abhängigkeit vom Preisniveau abgezogen. Der Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage erfolgt in den Stromgrößen „Angebot pro Monat“ und „Nachfrage pro Monat“. Hierzu werden die Überschreiter der Angemessenheitsgrenzen auf sechs Monate verteilt und kurzfristige SGB-II-Empfänger nicht berücksichtigt.

Für Flächenkreise führt das IWU auf zwei Ebenen eine regionale Differenzierung durch: Zum einen wird für größere infrastrukturell und preislich zusammenhängende Bereiche (2-3 pro Landkreis) ein eigener Verfügbarkeitsabgleich durchgeführt. Zum anderen werden regressionsanalytisch Niveauunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden bestimmt. Zur Berücksichtigung der Fluktuation und Anmietungswahrscheinlichkeit von Grundsicherungsempfängern wird auf Basis einer Auswertung des Mikrozensus (Zusatzerhebung Wohnen 2018) eine Schätzung erarbeitet, bei der auf verschiedene Kreisindikatoren zurückgegriffen wird.

Bearbeitungszeitraum

kontinuierlich

Projektteam

Kontakt

Dr. Max-Christopher Krapp
06151 2904-71
m.krapp(at)iwu(dot)de

Auftraggeber

  • ProArbeit - Kreis Offenbach
  • Kreis Groß-Gerau
  • Main-Kinzig-Kreis
  • Kreis Göttingen
  • Kreis Limburg
  • Kreis Bergstraße
  • Stadt Kassel

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