Weiterentwicklung der Methoden für die Leerstandskorrektur beim Energieverbrauch

Ausgangslage

Die geltende Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass bei der Ermittlung des Energie­verbrauchs für Verbrauchs­ausweise längere Leerstände durch rechnerisch ermittelte Zu­schläge auf den Verbrauch von Wärme für Warmwasser und Heizung sowie von Strom zu berücksichtigen sind (§ 19 EnEV).

Ziele und Vorgehen

Im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden im For­schungsprojekt „Weiterentwicklung der Methoden für die Leerstandskorrektur beim Energie­verbrauch“ die bestehenden Verfahren und Annahmen zur rechnerischen Korrektur von Leerständen entsprechend § 19 der Energieeinsparverordnung für Verbrauchs­aus­weise un­ter­sucht. Maßgeblich sind hierfür die aktuellen Bekanntmachungen der "Regeln für Ener­gie­­verbrauchswerte im Wohngebäudebestand" und die "Regeln für Ener­gie­ver­brauchswerte und Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand". Die Untersuchungen bezogen sich auf die Zuschläge zu Strom- und Wärmeverbrauch bei Leerständen von Wohn- und Nicht­wohngebäuden. Im Bereich des Wärmeverbrauchs wurde weiterhin zwischen der Warm­was­serbereitung und Heizwärme unterschieden. Es wurden zunächst die tatsächlich erhobenen Verbrauchsdaten eines Mehrfamilienhauses sowie eines Bü­rogebäudes untersucht. An­schließend wurden speziell für die Erforschung zum Verbrauch von Heizwärme umfangreiche Studien basierend auf den numerischen Berechnungs­methoden für die vorgenannten Ge­bäude durchgeführt, bei denen unterschiedliche Leer­standsszenarien unter verschieden Rahmenbedingungen untersucht wurden.

Bearbeitungszeitraum

August 2016 - Mai 2017

Projektteam IWU

Kontakt

Behrooz Bagherian
06151 2904-33
b.bagherian(at)iwu(dot)de

Auftraggeber

  • Bundesinstitut für Bau,- Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Ergebnisse (Zusammenfassung)

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass mit der aktuellen Messwertmethode zur rechne­rischen Leerstandskorrektur für Warmwasserbereitung relativ gute Ergebnisse erzielt werden können. Alle betrachteten Fälle liegen in einer maximalen Abweichung von ±10 %. Ein genereller Pauschalansatz über eine spezifische Verbrauchsgröße resultierte hingegen in größere Abweichungen zum tatsächlichen Leerstandszuschlag. Besonders bedenklich ist die hohe Anzahl an Überschätzungen des Zuschlags, was zu einer Überschätzung des Anteils des Wärmeverbrauchs für Warmwasser führt. Die Methode über die Mittel­wertbildung der Monate Juni bis August, die momentan nur bei Nichtwohngebäuden angewandt wird, lieferte für das Modell Wohngebäude ebenfalls gute Ergebnisse.

Bei der Untersuchung der Simulationsmodelle haben sich die aktuellen Betrach­tungs­grenzen bei Leerständen der Leerstandsfaktoren von 0,05 bis 0,30 als sinnvoll dargestellt. Über­schrei­tungen dieser Begrenzung durch größere Leerstandsanteile führten zu deutlich größeren Abweichungen.

Die Auswertungen der simulierten Wohn- und Nichtwohngebäude weichen jedoch von dem in der Verordnung verwendeten Abschlag von 50 % bei der Ermittlung des Leer­standszuschlags zur Heizwärme ab. Der Abschlag berücksichtigt die zusätzliche Transmissionswärmeverluste der benachbarten beheizten Räume des Leerstandes. Aus den Untersuchungen geht hervor, dass die Verluste in erster Linie je nach Raumtemperatur und Wärmeschutzniveau des Ge­bäudes unterschiedlich ausfallen können. Andere Faktoren, wie Standort und Gebäude­orien­tierung haben deutlich geringeren Einfluss. Zur Ermittlung der Höhe des genannten Abschla­ges wurde ein einfaches Verfahren in Abhängigkeit von normativer Sollraum­temperatur und spezifischem Heizwärmeverbrauch entwickelt (s. Abb.), das einen verbesserten Leerstands­zuschlag erlaubt.

Begrenzung des aus den Simulationsergebnissen berechneten theoretischen Abschlags zur Bestimmung des Leerstandszuschlags infolge des Wärmeschutzniveaus bzw. der normativen Sollraumtemperatur (blaue Punktwolke) für das Nichtwohngebäude

Im Allgemeinen wird die aktuelle rechnerische Methode zur Leerstandsberechung für den Stromverbrauch aufgrund der geringeren Abweichungen zu den Ergebnissen der Studie an­wendbar betrachtet. Jedoch können unter Umständen die Abweichungen zwischen rechne­rischen und tatsächlichen Stromverbräuchen ansteigen, je differenzierter die baulichen (Fens­ter, Überhänge etc.) und anlagentechnischen (Beleuchtung, Kältemaschine etc.) Gegeben­heiten der einzelnen Nutzungseinheiten sind.

Weitere Informationen

  • Ritter, Volker; Bagherian, Behrooz; Hannemann, Lukas:
    Weiterentwicklung der Methoden für die Leerstandskorrektur beim Energieverbrauch. Instrumentarium zur Erstellung von Verbrauchsausweisen.

    — Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.): BBSR-Online-Publikation 07/2018: 103 S.; Bonn, Juni 2018.

    ➨ PDF-Downloadseite
    ohne ISBN — ISSN 1868-0097

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