Energieeinsparverordnung Luxemburg

Ausgangslage

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ erfolgt in Luxemburg durch eine neue Energieeinsparverordnung. Nach der Verordnung für Wohn­gebäude wird derzeit der Verordnungsteil zur energetischen Bewertung von Zweckbauten umgesetzt. Hierbei ist neben dem Energieaufwand für Heizung und Warmwasser der elektrische Energiebedarf für Beleuchtung, Luftförderung und Klimatisierung zu berück­sichtigen. Aufbauend auf den Berechnungen wird ein Energiepass gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/91/CE eingeführt.

Ziele

Im Rahmen des Projektes wird die Regierung Luxemburgs bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie unterstützt. Dies umfasst die Beratung bei der Auswahl der Rechen­ansätze, die Umsetzung in Normtexte, die Plausibilitätsprüfung der Verfahren sowie die Begleitung der softwaremäßigen Umsetzung.

Vorgehen

Die Verordnung für Zweckbauten wurde 2010 verabschiedet. Ab Januar 2011 werden für Zweckbauten die Energieausweise schrittweise erforderlich. Die weiteren Arbeiten kon­zentrieren sich einerseits auf die Begleitung der Einführungsphase. Zum anderen er­wachsen aus der Novellierung der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 neue Anforderungen, die durch eine Anpassung der bestehenden Verordnungen bis zum Jahr 2012 national umgesetzt werden müssen. Hierzu werden entsprechende Konzepte und Strategien für die Umsetzung erarbeitet.

Bearbeitungszeitraum

2005 - 2011

Kontakt

Dr. Jens Knissel (ausgeschieden)

Auftraggeber

  • Luxemburgisches Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel

Weitere Informationen

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