Heizkosten im Passivhaus - Warmmiete oder Flatrate-Modell? - Praxiserfahrungen

Ausgangslage

Passivhäuser werden immer noch überwiegend für Selbstnutzer (in der Form von Einfa­milienhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen, häufig auch in der Rechtsform der Genossenschaft) realisiert.

Erste Projekte im vermieteten Geschosswohnungsbau sind in der Planung und Umsetzung: so  zum Beispiel das Sanierungsvorhaben der ABG Frankfurt in der Rotlintstraße (vgl. auch AP–Projekt: Energetische Sanierung Rotlintstraße 116 – 128 in Frankfurt am Main) oder das Neubauprojekt der bauverein AG WohnArt 3 in Darmstadt–Kranichstein.

Der Endbericht Heizkosten im Passivhaus – Warmmiete oder Flatrate-Modell (13.11.2008) zeigt die juristischen, energetischen, sozialwissenschaftlichen Frage­stel­lungen auf und beantwortet die Frage nach der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Varianten.

In der Zwischenzeit ist die Heizkostenverordnung novelliert worden: die Neufassung vom 01.01.2009 erleichtert die Abrechnung der Heizkosten im Passivhaus.

Die Hessischen Förderrichtlinien zur sozialen Wohnraumförderung vom Januar 2009 sehen einen Fördervorrang für die Passiv­hausbauweise sowie Mietzuschläge für Passiv­haus­vorhaben im geförderten Wohnungsbau vor.

Diese Initiativen, die verstärkte Auseinandersetzung mit der Thematik der „2. Miete“, den warmen Betriebskosten sowie mit den sozialen Auswirkungen der Heizkosten (Kosten der Unterkunft, fuel poverty etc.) lassen ein verstärktes Interesse an der Fragestellung er­kennen.

Ziele

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung, niedergelegt im Endbericht, sollen in der Praxis überprüft werden. Zwar ist die Zahl der bekannten Praxisfälle immer noch sehr gering, doch wächst das Interesse an neuen Modellen der Heizkostenabrechnung bei den Wohnungsunternehmen, privaten Investoren und auch den Verbänden. Dies wurde im Verlauf der Bearbeitung der o. g. Forschungsfragen deutlich.

Ausgewählte Praxisbeispiele sollen an Hand der Erkenntnisse der Studie auf den Umgang mit den Heizkosten und deren Abrechnung hin untersucht werden. Hierbei sollen möglichst auch geförderte Wohnungen berücksichtigt werden. Es ist bekannt, dass die soziale Wohnraumförderung nicht im gewünschten Umfang in Anspruch genommen wird. Es soll überprüft werden, ob die Passivhausförderung im Rahmen der Hessischen Förder­richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung 2009 hier einen Impuls setzen kann.

Vorgehen

Die im Endbericht 2008 untersuchten Modelle werden in Expertengesprächen (Woh­nungswirtschaft, private Investoren, Verbände) vorgestellt, bekannt gemacht und überprüft. Auftretende Alternativmodelle werden aufgegriffen und verarbeitet. Über die Ergebnisse wird ein Bericht erstellt.

Bearbeitungszeitraum

2010

Kontakt

Iris Behr (ausgeschieden)

Auftraggeber

  • Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

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