Gutachten zur Umsetzung der EPBD – Minimum Energy Performance Standards (MEPS)
Ausgangslage
Die Novellierung der Europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) liefert gemeinsam mit den weiterführenden Kommentierungen zur Umsetzung (sog. Guidance Note) einen in vielerlei Hinsicht weiterentwickelten politischen und europäischen Rechtsrahmen zur Steuerung der Wärmewende. Sie bildet damit die Grundlage für die Umsetzung und Nachverfolgung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Einbindung erneuerbarer Energieträger in die Wärme- und Stromversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Die in der EPBD formulierten Anforderungen sind nun durch die EU-Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Fristen in nationales Recht zu überführen. Für Deutschland und den dortigen Gebäudebestand resultiert hieraus eine Anpassung des Gebäudeenergierechts, welches zum überwiegenden Teil im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und nachgelagerten Verordnungen geregelt ist.
Ziele
Als maßgebliche Neuerung sind für den Nichtwohngebäudebestand „Mindestanforderungen an die Energieeffizienz“ (Minimum Energy Performance Standards, MEPS) zu definieren, deren Nichterfüllung mit einer Modernisierungsverpflichtung für die Eigentümer des Nichtwohngebäudes (NWG) einhergeht. Im Vorhaben „Gutachten zur Umsetzung der EPBD“ befasst sich das IWU als Teil eines größeren Forschungskonsortiums unter der Leitung des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg mit der Frage, auf welcher Datenbasis und mit welcher Methodik die Schwellenwerte der MEPS abgeleitet werden können. Ziel ist es, diese Schwellenwerte so zu bestimmen, dass sie gemäß den EPBD-Vorgaben für das Jahr 2030 das 16 %- und für das Jahr 2033 das 26 %-Perzentil der schlechtesten Gebäude (in Bezug auf die Effizienz des NWG-Bestandes in 2020) abbilden.
Über die Erarbeitung eines Vorschlags zur Definition der Schwellenwerte hinaus muss durch das Konsortium zudem ein Vorschlag erarbeitet werden, der die praxisgerechte Nachweisführung für die Eigentümer ermöglicht. Hierbei gilt es, für die Menge der rund 2,1 Mio. NWG in Deutschland, neben der Berechnung individueller Energiebedarfsausweise auch möglichst einfache und dennoch verlässliche pauschale Erfüllungskriterien zu benennen. Dies soll den Erfüllungsaufwand für Eigentümer bereits effizienter Gebäude minimieren und sicherstellen, dass die begrenzten Ressourcen von Energieberatern für Nichtwohngebäude für die Identifikation der sogenannten „Worst Performing Buildings“ und die Erstellung von Modernisierungskonzepten für diese Gebäude zur Verfügung stehen.
Vorgehen
Das Projektkonsortium wird unter Mitarbeit des IWU und gestützt auf die Erkenntnisse aus den Forschungsvorhaben „Forschungsdatenbank Nichtwohngebäude“ sowie einer Studie für die European Climate Foundation im Projektverlauf einen Vorschlag für die Implementierung des Steuerungsinstruments „MEPS“ für den deutschen NWG-Bestand formulieren und die Auftraggeber bei der weiteren Überführung in die politische und öffentliche Diskussion unterstützen.
Hierbei gilt es, die verfügbaren Datenbasen mittels statistischer Methoden auszuwerten und daraus Schwellenwerte für die Mindesteffizienz der NWG abzuleiten. Zudem ist zu analysieren, welche weiterführenden Erfüllungskriterien anhand einfach nachvollziehbarer Gebäudemerkmale statistisch abgesichert zu einer Erfüllung dieser Mindesteffizienzanforderungen führen.
Bearbeitungszeitraum
Dezember 2024 – Dezember 2027
Projektteam
Kontakt
Dr. André Müller
06151 2904-18
a.mueller(at)iwu(dot)de
Fördermittelgeber
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ergebnisse
Vorträge
Müller, André (2025).
Mehr Effizienz in Gebäuden: Mindest-Effizienzstandards (MEPS), Gebäuderenovierungspass.
— 35. Netzwerktreffen der Akteure der energetischen Gebäudesanierung, 24.11.2025, Berlin.