Hessisches Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen – Aktualisierung der Höchstbetragstabelle (2026)

Ausgangslage, Ziele, Vorgehen

Anlässlich der geplanten Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe hat das Institut Wohnen und Umwelt in den Jahren 2014 und 2015 die Berechnungsgrundlagen aktualisiert. Diese bilden die Basis für die gesetzlichen Ausgleichszahlungen, die sich nach Einkommen und der jeweiligen Gemeinde richten.

Ein zentraler Bestandteil dieser Grundlagen ist die Höchstbetragstabelle. Sie weist die durchschnittlichen Miethöhen in Hessen detailliert nach Baualter, Wohnfläche und gemeindlichem Mietpreisniveau aus.

Nach einer ersten Aktualisierung im Jahr 2020 wurde die Tabelle nun 2026 erneut auf den neuesten Stand gebracht. Grundlage hierfür bildet die Mikrozensus-Zusatzauswertung Wohnen aus dem Jahr 2022.

Bearbeitungszeitraum

Februar – Juni 2026

Projektteam IWU

Kontakt

Dr. Ines Weber-Kessel
06151 2904-41
i.weber(at)iwu(dot)de

Auftraggeber

  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen
    und ländlichen Raum

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