Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 2045

Ausgangslage, Ziele, Vorgehen

Die im Jahr 2019 erstellte Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte basierte auf einer Bevölkerungsschätzung der HessenAgentur aus dem Jahr 2019, die den Zeitraum von 2017 bis 2040 (Trendfortschreibung bis 2050) abdeckte.
Die letzte Bevölkerungsprognose konnte weder die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 noch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges ab dem Frühjahr 2022 für die hessische Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen.
Zusätzlich führten die zwischenzeitlich veröffentlichten Ergebnisse des Zensus 2022 teilweise zu erheblichen Korrekturen der kommunalen Einwohnerzahlen im Vergleich zu der auf dem Zensus 2011 basierenden Bevölkerungsfortschreibung.

Die HessenAgentur hat daher neue Berechnungen vorgelegt, die diesem Aktualisierungsbedarf Rechnung tragen. Auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung der HessenAgentur für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte soll eine neue Wohnungsbedarfsprognose erstellt werden.
Die Prognose soll den Zeitraum bis 2045 abdecken, wobei Ergebnisse auch für Zwischenperioden zu ermitteln sind. Als Basisjahr der Prognose wird das Jahr 2023 als aktuellster verfügbarer Jahrgang der Bevölkerungs- und Wohngebäudedaten der amtlichen Statistik festgelegt.

Der Wohnungsbedarf wird nach der Komponentenmethode ermittelt, die verschiedene Aspekte des Wohnungsmarktes sinnvoll miteinander verknüpft. Der Bedarf setzt sich dabei aus dem Wohnungsneubedarf, dem Ersatzbedarf und dem Nachholbedarf zusammen und wird in Wohneinheiten ausgegeben.

Bearbeitungszeitraum

2026

Projektteam IWU

Kontakt

Rupert Eisfeld
06151 2904-69
r.eisfeld(at)iwu(dot)de

Auftraggeber

  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen
    und ländlichen Raum

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